Mehr als nur Tätigkeiten.
Jeder Fall ist anders.
Deshalb verstehen wir unsere Leistungen nicht als Standardprozesse, sondern als individuelle Begleitung.
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Leistungen und Rechtsgebiete
Kaum ein Moment im Leben ist so bedeutsam wie der Kauf eines Hauses, die Gründung eines Unternehmens oder die Regelung des eigenen Nachlasses. Genau hier kommen wir ins Spiel – als verlässliche Begleitung in den wichtigen Kapiteln Ihres Lebens.
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg: vom ersten Gespräch über die rechtliche Einordnung und den Entwurf der Urkunde bis zur Beurkundung und weiteren Abwicklung. Dabei erklären wir die einzelnen Schritte, beantworten Ihre Fragen und behalten den gesamten Ablauf im Blick.
Als Notar handeln wir dabei unabhängig und unparteiisch. Unsere Aufgabe ist es, Sie durch ein geordnetes Verfahren zu führen und rechtliche Gestaltungen so vorzubereiten, dass sie zu der jeweiligen Situation passen.
Wir unterstützen Sie dabei, wichtige Angelegenheiten rechtlich klar und vorausschauend zu regeln.
Kein Misstrauen. Sondern Klarheit.
Ein Ehevertrag klingt nüchtern – ist aber oft das Gegenteil von Kälte. Er kann bedeuten: Wir reden offen miteinander, wir schützen uns gegenseitig, wir gehen bewusst in diese Ehe.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Regelungen sinnvoll sein können und welche Folgen diese haben. Dabei achten wir darauf, dass die Vereinbarungen ausgewogen gestaltet sind und die Lebenssituation beider Ehegatten berücksichtigt.
Was geregelt werden kann:
- Güterstand etwa Zugewinngemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung
- Zugewinnausgleich
- Unterhalt im Fall einer Trennung oder Scheidung
- Absicherung des Familienheims
- Regelungen bei Selbstständigkeit oder Unternehmensbeteiligung
- Versorgungsausgleich
Erben & Vererben
Den eigenen Willen mit Ruhe und Klarheit regeln.
Über den eigenen Nachlass zu sprechen, fällt vielen Menschen nicht leicht. Oft geht es nicht nur um Vermögen, sondern auch um Verantwortung, familiäre Beziehungen, persönliche Wünsche und die Sorge, dass später Streit oder Unsicherheit entstehen könnte.
Wir nehmen diese Fragen ernst. In einem persönlichen Gespräch klären wir zunächst, was Ihnen wichtig ist: Wer soll abgesichert werden? Welche Personen sollen bedacht werden? Gibt es Immobilien, ein Unternehmen, minderjährige Kinder oder besondere familiäre Konstellationen? Und welche Regelung passt zu Ihrer Lebenssituation?
Auf dieser Grundlage ordnen wir die rechtlichen Möglichkeiten. Durch Testament oder Erbvertrag können Sie bestimmen, wer Ihr Vermögen im Todesfall erhalten soll. Dabei sind gesetzliche Vorgaben, Formfragen und mögliche Pflichtteilsrechte zu beachten. Gerade hier ist eine sorgfältige Gestaltung wichtig, damit Ihr Wille später eindeutig nachvollzogen und umgesetzt werden kann.
Ein Testament kann grundsätzlich auch eigenhändig errichtet werden. In der Praxis entstehen jedoch häufig Unsicherheiten, wenn Formulierungen unklar sind oder wichtige Folgen nicht bedacht wurden. Eine notarielle Gestaltung hilft, solche Fragen frühzeitig zu erkennen, rechtlich einzuordnen und verständlich zu regeln.
Neben dem Testament kann auch ein Erbvertrag in Betracht kommen. Dieser bietet sich insbesondere an, wenn mehrere Personen verbindliche Regelungen treffen möchten — etwa Ehegatten, unverheiratete Paare, Familienangehörige oder Beteiligte einer Unternehmensnachfolge. Da ein Erbvertrag rechtliche Bindungen schaffen kann, besprechen wir sorgfältig, welche Gestaltung gewollt ist und welche Folgen damit verbunden sind.
Auch einzelne Zuwendungen lassen sich gezielt regeln, etwa durch Vermächtnisse. Ebenso können Anordnungen zur Abwicklung des Nachlasses, zur Verwaltung bestimmter Vermögenswerte oder zur Benennung eines Vormunds für minderjährige Kinder aufgenommen werden.
Unser Ziel ist eine Nachfolgeregelung, die Ihre Vorstellungen aufnimmt, rechtlich tragfähig formuliert ist und den späteren Beteiligten Orientierung gibt. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt — vom ersten Gespräch über die rechtliche Gestaltung bis zur Beurkundung
Wobei wir Sie unter anderem begleiten:
- Einzeltestamentund gemeinschaftliche Testamente
- Berliner Testament für Ehegatten
- Testamente für Menschen mit Behinderung
- Vermächtnisse
- Pflichtteilsfragen und Pflichtteilsverzichte
- Erbscheinsanträge
- Schenkungen zu Lebzeiten
Familiäre und partnerschaftliche Fragen rechtlich ordnen.
Familie und Partnerschaft können sehr unterschiedlich gelebt werden. Manche Paare sind verheiratet, andere leben ohne Trauschein zusammen. Manche bringen Kinder mit in die Beziehung, planen gemeinsam Familie oder möchten Verantwortung füreinander übernehmen. In all diesen Situationen ist es sinnvoll, wichtige Fragen rechtzeitig rechtlich zu klären.
Wir besprechen mit Ihnen, was geregelt werden soll, wer beteiligt ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Gerade bei unverheirateten Paaren ist eine klare Regelung oft besonders wichtig.
Notarielle Leistungen im Familienrecht:
- Ehe- bzw. Partnerschaftsverträge
- Scheidungsvereinbarung
- Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärungen
- Erklärungen im Zusammenhang mit Adoptionen
- Unterhaltsvereinbarungen
- Immobilien- und Vermögensübertragungen innerhalb der Familie
Für den Fall vorsorgen, dass andere handeln müssen.
Niemand denkt gerne daran, durch Krankheit, Unfall oder Alter vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden zu können. Gerade deshalb ist es sinnvoll, rechtzeitig festzulegen, wer in einem solchen Fall handeln darf.
Mit einer General- oder Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, bestimmte persönliche, gesundheitliche oder vermögensrechtliche Angelegenheiten für Sie zu regeln. Eine sorgfältig gestaltete Vollmacht kann helfen, gerichtliche Betreuungsverfahren zu vermeiden und Angehörigen im Ernstfall klare Handlungsmöglichkeiten zu geben.
Wir erläutern, welche Befugnisse erforderlich sein können, welche Grenzen sinnvoll sind und welche Form im konkreten Fall zweckmäßig ist. Besonders bei Immobilien, Bankangelegenheiten oder umfassenden Vermögensfragen kommt der notariellen Gestaltung besondere Bedeutung zu.
Das gehört dazu:
- Generalvollmacht für Vermögensangelegenheiten
- Vorsorgevollmacht für persönliche und gesundheitliche Entscheidungen
- Betreuungsverfügung
- Regelungen zu Ersatzbevollmächtigten
- ggf. Patientenverfügung (Beglaubigung der Unterschrift)
Gesellschafts & Umwandlungsrecht
Gesellschaften gründen, verändern und weiterentwickeln.
Wer ein Unternehmen gründet, eine Gesellschaft umstrukturiert oder Anteile überträgt, trifft Entscheidungen mit rechtlicher und wirtschaftlicher Tragweite. Gesellschaftsverträge, Beschlüsse und Registeranmeldungen müssen nicht nur formal richtig sein, sondern auch zur Struktur und Entwicklung des Unternehmens passen.
Bei vielen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen ist die notarielle Mitwirkung gesetzlich vorgesehen. Wir verstehen diese Aufgabe nicht als reine Formalität. Wir bereiten die erforderlichen Urkunden sorgfältig vor, erläutern die rechtlichen Schritte und begleiten den weiteren Vollzug gegenüber dem Handelsregister und den Beteiligten
Wir strukturieren mit Ihnen gemeinsam unter anderem:
- Gründung von GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und anderen Gesellschaftsformen
- Gesellschaftsverträge und Satzungen
- Gesellschafterbeschlüsse
- Geschäftsführerbestellungen und -abberufungen / Prokuristen
- Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
- Anteilsübertragungen
- Umwandlungen, insbesondere Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung oder Formwechsel
- sonstige Handelsregisteranmeldungen
Immobilienrecht
Ihre Immobilie rechtlich geordnet übertragen.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen überhaupt. Es geht um erhebliche Werte, um Vertrauen zwischen den Beteiligten und um einen Ablauf, bei dem viele rechtliche und praktische Schritte ineinandergreifen.
Wir begleiten Sie dabei von Anfang an: vom Entwurf des Vertrags über die Beurkundung bis zur weiteren Abwicklung mit Grundbuchamt, Behörden, Banken und weiteren Beteiligten. Dabei erläutern wir die einzelnen Schritte verständlich und achten darauf, dass Rechte und Pflichten klar geregelt sind.
Was wir unter anderem für Sie vorbereiten und beurkunden:
- Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen
- Übertragungen und Schenkungen innerhalb der Familie
- Bestellung, Löschung sowie Abtretung von Grundschulden
- Dienstbarkeiten, Wohnrechte und Missbrauch
- Erbbaurechte
- Teilungserklärungen bei Wohnungseigentum
Mergers & Acquisitions (M&A)
Unternehmen kaufen. Unternehmen verkaufen. Transaktionen geordnet begleiten.
Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens verlangt einen sorgfältig abgestimmten Ablauf. Häufig sind mehrere Beteiligte eingebunden: Erwerber, Veräußerer, Geschäftsführungen, Gesellschafter, steuerliche Beraterinnen und Berater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Banken und Registergerichte.
Wir übernehmen die notarielle Begleitung der Transaktion. Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung und Beurkundung der erforderlichen Urkunden, die Abstimmung von Vollmachten und Beschlüssen sowie die registerrechtliche Umsetzung
Was wir unter anderembegleiten:
- Beurkundung von Unternehmenskaufverträgen (Share Deal / Asset Deal)
- Gesellschafterbeschlüsse
- Kapitalmaßnahmenwie z. B. Kapitalerhöhung oder -herabsetzung
- Vollmachten und sonstige Zustimmungsbeschlüsse
- Registeranmeldungen
- Notarielle Begleitung komplexer Transaktionsstrukturen
- Abstimmung mit Ihren Beraterinnen und Beratern
Getrennte Wege. Gemeinsame Lösung.
Wenn eine Ehe endet, müssen viele Fragen geklärt werden: Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie? Wie wird Vermögen aufgeteilt? Welche Unterhaltsregelungen kommen in Betracht? Was soll mit gemeinsamen Darlehen, Versicherungen oder sonstigen Verpflichtungen geschehen?
Eine notarielle Scheidungsvereinbarung kann helfen, einvernehmliche Lösungen verbindlich festzuhalten. Sie ersetzt nicht die persönliche Klärung zwischen den Beteiligten, gibt einer gefundenen Einigung aber eine klare rechtliche Form. Unsere Aufgabe ist es dabei, die getroffenen Vereinbarungen rechtlich zu ordnen, verständlich zu erläutern und in eine notarielle Urkunde zu fassen.
Mögliche Inhalte einer Vereinbarung:
- Vermögensauseinandersetzung
- Übertragung oder Verkauf einer Immobilie
- Zugewinnausgleich
- Unterhaltsvereinbarungen
- Versorgungsausgleich (Rente)
- Regelungen zu Ehewohnung und Hausrat
- Absprachen zu Kindern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
Vermögensnachfolge
Weitergeben, was bleiben soll.
Wer Vermögen aufgebaut hat, möchte häufig frühzeitig regeln, wie es später weitergegeben wird. Dabei geht es um mehr als einzelne Verträge. Familie, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, steuerliche Fragen und persönliche Wünsche greifen oft ineinander.
Wir betrachten mit Ihnen die rechtliche Ausgangslage und ordnen die Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei geht es darum, Vermögen zu übertragen, Verantwortung zu verteilen und zugleich die eigene Versorgung oder bestimmte Nutzungsrechte angemessen zu berücksichtigen
Themen, die dabei eine Rollespielen:
- Übertragung von Immbilienvermögen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Schenkungen zu Lebzeiten
- Nießbrauch und Wohnrecht
- Familiengesellschaften und Familienpool
- Unternehmensnachfolge
- Kombination von Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Vollmacht und lebzeitigen Übertragungen sowie ggf. Pflichtteilsverzichten
Wer mag,
darf spicken.
Rechtliche Begriffe können schnell komplex wirken. Uns ist wichtig, dass Sie jederzeit nachvollziehen können, worüber gesprochen wird.
Dieses Glossar erklärt zentrale Begriffe verständlich und ohne unnötige Fachsprache – als Ergänzung zur persönlichen Beratung.
Gut vorbereitet ins Gespräch.
Mit unseren Formularen können Sie Ihr Anliegen vorab übermitteln – für einen einfacheren und schnelleren Ablauf.


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