Was kostet das eigentlich?

Notarkosten sind gesetzlich geregelt – klar, fair und oft günstiger als viele denken.

Bürotisch mit Computerbildschirm, Telefon und einer Vase mit weißen Blumen im Hintergrund.

Transparente Kosten,
klare Regeln.

Gesetzlich geregelt.
Für alle gleich.

Notarkosten sind keine Verhandlungssache. Sie sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt – wir sind gesetzlich verpflichtet, genau diese Gebühren zu erheben, nicht mehr und nicht weniger. Was auf den ersten Blick streng klingt, ist in der Praxis ein echtes Plus: Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt.
Gerichts- und Notarkostengesetz →

Ein System, dass für alle funktioniert.

Die Gebühren richten sich nach dem Wert des jeweiligen Geschäfts – nicht nach unserem Aufwand. Das hat einen guten Grund: Notarielle Beratung soll jedem offenstehen, unabhängig vom Vermögen. Manche Leistungen erbringen wir bewusst ohne kostendeckende Gebühr – weil Rechtssicherheit keine Frage des Geldbeutels sein sollte.

Beratung ist immer inklusive.

Die Beurkundungsgebühr umfasst die vollständige Beratung, die Vertragsvorbereitung und alle Besprechungstermine – unabhängig von Aufwand oder Komplexität. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten für das Gespräch davor oder den Entwurf danach.

Harvard-Studie über deutsche Notarkosten.

Eine Studie der Harvard Law School hat Grundstückstransaktionen in mehreren Ländern verglichen – darunter Deutschland, Frankreich, England und die USA. Das Ergebnis: Das deutsche Notarsystem bietet nicht nur ein besonders hohes Maß an Rechtssicherheit, sondern schneidet im internationalen Kostenvergleich auch ausgesprochen gut ab. Verlässlichkeit und faire Kosten schließen sich eben nicht aus.
Harvard-Studie →

Wie berechnen sich die Kosten?

Grundlage ist immer der Geschäftswert – also etwa der Kaufpreis einer Immobilie, das Vermögen bei einer Vollmacht oder der Nachlass bei einem Testament. Darauf wird ein gesetzlich festgelegter Gebührensatz angewendet. Für eine erste Orientierung empfehlen wir den Gebührenrechner der Bundesnotarkammer.
Zum Gebührenrechner →

Konkrete Beispiele gefällig?

Auf notar.de finden Sie detaillierte Beispielrechnungen für die häufigsten Anliegen – vom Immobilienkauf bis zum Testament.
Zu den Beispielrechnungen →
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Notar Andreas Kuhn

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